Ihr Suchbegriff ergab keine Treffer.
A
Altersrückstellungen
In der privaten Krankenversicherung wird ein Teil der Beiträge als sogenannte Altersrückstellungen angespart, um die steigenden Kosten im Alter auszugleichen. Diese Rückstellungen werden genutzt, um die Beiträge im Alter stabil zu halten und nicht unverhältnismäßig zu erhöhen.
Ambulante Behandlung
Ambulante Behandlungen sind medizinische Leistungen, die außerhalb eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, z. B. Arztbesuche oder kleine Eingriffe.
Anwartschaft
Ermöglicht den Neu- oder Wiedereintritt in die PKV gegen geringen Beitrag (5,00 - 15,00 %), um die Altersrückstellungen nicht zu verlieren und erneute Wartezeiten bzw. Zahnstaffeln zu vermeiden.
Augenlasern
Augenlasern ist ein medizinischer Eingriff zur Behandlung von Sehschwächen, der in vielen privaten Krankenversicherungstarifen als Leistung enthalten ist.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung schützt Versicherte bei einem medizinischen Notfall während einer Reise ins Ausland. Sie deckt meist alle notwendigen Behandlungen und Rücktransporte ab.
B
Basistarif
Ein PKV-Tarif mit nahezu identischem Leistungsinhalt zur Gesetzlichen Krankenkasse. Nur für besondere Sonderfälle abschließbar, Einzelfallprüfung erfolgt durch jeweilige Gesellschaft.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das höchste Bruttoeinkommen, das zur Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zum individuellen Beitragssatz jeder Krankenkasse herangezogen wird, dieser liegt im Jahr 2025 bei 5.512,50 EUR monatlich. Wichtig zu beachten sind nebenbei anfallende Zusatzbeiträge, die in der GKV anfallen und nicht vom Arbeitgeber getragen werden.
Beitragsentlastungstarife
Dies sind Tarifoptionen zur garantierten lebenslangen Entlastung der monatlichen Beiträge zur PKV ab dem vereinbarten Alter (60, 65, 70, 75, 80) in einer vereinbarten Höhe. Diese Tarife sind zu 100 % arbeitgeberzuschussfähig.
Beitragsentwicklung
Die Beitragsentwicklung beschreibt die Art und Weise, wie sich die Beiträge einer privaten Krankenversicherung im Laufe der Zeit ändern können.
Beitragserhöhung
Dies sind von einem neutralen Treuhänder in Zusammenarbeit mit dem betrieblichen Aufsichtsamt (BAV) ermittelte Monatsmehrbeiträge, die dazu dienen, die Leistung auf dem vereinbarten Niveau zu halten. Diese erfolgen NIEMALS aufgrund von individuellem Alter oder Krankheitsgeschehen. Zulässige Gründe sind steigende Lebenserwartung, Kostenbilanz der jeweiligen PKV-Gesellschaft, Änderungen in den Selbstbeteiligungen oder im Leistungsumfang. Diese bewirken immer ein Sonderkündigungsrecht des Versicherten und ermöglichen einen Wechsel in eine wirtschaftlich gesündere PKV-Gesellschaft unter Mitnahme von bestehenden Altersrückstellungen.
Beitragsgarantie
Eine Beitragsgarantie ist eine Zusage eines Versicherungsanbieters, dass die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum nicht erhöht werden. Diese Garantie wird oft in den ersten Jahren eines Vertrages gewährt, um den Versicherten vor plötzlichen Beitragserhöhungen zu schützen. Gilt im ersten Jahr nach Neuabschluss oder Wechsel zur PKV. Wird individuell je nach Gesellschaft behandelt.
Beitragsrückerstattung
Wenn ein PKV-Versicherter binnen eines Kalenderjahres weder Ambulanz- noch Zahnrechnungen einreicht, erwirbt er je nach Tarif und PKV-Gesellschaft das Anrecht auf Rückgewähr von gezahlten Monatsbeiträgen (2 - 8 Monatsbeiträge). Bei Arbeitnehmern betrifft dies auch den Arbeitgeberanteil. Diese Rückerstattungen können wahlweise als Barerstattung fließen (Hinweis: Könnte sich "steuerschädlich" auswirken) oder als Guthaben zur Verrechnung als zusätzliche Altersrückstellungen. Dient als Instrument, um gesundheitsbewusste Versicherte zu belohnen.
Beitragssatz
Der Beitragssatz ist der Prozentsatz, der für die Berechnung des Beitrags zur Krankenversicherung herangezogen wird. In der GKV ist der Beitragssatz einheitlich und wird prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet. In der PKV hängt der Beitrag vom individuellen Gesundheitszustand, dem Alter und dem gewählten Tarif ab.
Beitragsstabilität
Beitragsstabilität bezeichnet die Fähigkeit einer Versicherungsgesellschaft, die Beiträge über längere Zeiträume hinweg konstant zu halten, ohne diese regelmäßig anpassen zu müssen.
Bonusprogramme
Bonusprogramme bieten dem Versicherten Vergünstigungen oder Prämien für gesundheitsförderndes Verhalten, wie etwa regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen oder den Verzicht auf Zigaretten.
C
Chefarztbehandlung
Die Chefarztbehandlung ist eine Leistung, die in vielen privaten Krankenversicherungstarifen enthalten ist. Sie ermöglicht es dem Versicherten, im Krankenhaus von einem leitenden Arzt (Chefarzt) behandelt zu werden, anstatt von einem Assistenzarzt.
D
Direktabrechnung
Bei der Direktabrechnung zwischen dem Versicherer und dem Leistungserbringer (z. B. Krankenhaus oder Arzt) muss der Versicherte die Rechnung nicht selbst begleichen, sondern die Versicherung übernimmt die Zahlung direkt.
E
Erstattungslimit
Das Erstattungslimit legt den maximalen Betrag fest, den die Versicherung für bestimmte medizinische Leistungen übernimmt, siehe GoÄ und GoZ.
F
Familienversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichert werden. In der PKV gibt es keine Familienversicherung – jedes Familienmitglied benötigt eine eigene Versicherung.
Freie Arztwahl
Die freie Arztwahl bedeutet, dass der Versicherte in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich seinen Arzt selbst wählen kann, ohne an bestimmte Ärzte oder Institutionen gebunden zu sein.
G
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die GOÄ ist die Gebührenordnung, nach der Ärzte in Deutschland ihre Leistungen gegenüber Privatversicherten abrechnen. Sie legt die Vergütung für ärztliche Leistungen fest.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung ist das Versicherungssystem in Deutschland für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, sowie für Rentner, Arbeitslose und Studenten. Die GKV bietet einen solidarischen Beitragssatz, der sich nach dem Einkommen richtet.
Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds ist ein zentrales System in der gesetzlichen Krankenversicherung, in das die Beiträge aller gesetzlich Versicherten fließen und von dem die Krankenkassen ihre Mittel erhalten.
Gesundheitsmanagement
Gesundheitsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen und Programme, die darauf abzielen, die Gesundheit des Versicherten zu fördern und Krankheiten vorzubeugen.
Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung ist eine Prüfung, die vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung durchgeführt wird. Sie dient dazu, den Gesundheitszustand des Antragstellers zu ermitteln. Anhand der Ergebnisse wird der Beitrag in der PKV kalkuliert, und es können Risikozuschläge oder Ausschlüsse von bestimmten Leistungen festgelegt werden.
H
Härtefallregelung
Die Härtefallregelung stellt sicher, dass in besonderen Fällen (z. B. bei Vorerkrankungen) der Versicherte nicht von der Versicherung ausgeschlossen wird (siehe Basistarif der PKV).
Heilmittel
Heilmittel umfassen Leistungen wie Physiotherapie oder Ergotherapie, die zur Behandlung und Rehabilitation von Krankheiten beitragen.
Heilpraktikerbehandlungen
Heilpraktikerbehandlungen sind naturheilkundliche Behandlungen, die von vielen privaten Krankenversicherungen übernommen werden, jedoch nicht immer von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Honorarbasis
Die Honorarbasis bezeichnet die Art und Weise, wie die Behandlungskosten von Ärzten und Krankenhäusern abgerechnet werden. In der PKV erfolgt dies ausschließlich nach GoÄ/GoZ oder nach einer höheren Honorarvereinbarung darüber hinaus.
I
Inzidenzrate
Die Inzidenzrate bezeichnet die Häufigkeit von bestimmten Krankheiten innerhalb einer Population und hat Einfluss auf die Beitragsgestaltung in der Krankenversicherung.
J
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist das jährliche Bruttoeinkommen, ab dem ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 73.800 EUR jährlich. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als diese Grenze, kann er sich entscheiden, in die PKV zu wechseln.
K
Klinikkostenzuschuss
Ein Klinikkostenzuschuss ist eine Leistung der privaten Krankenversicherung, die einen Teil der Kosten für Krankenhausaufenthalte übernimmt, die nicht durch andere Versicherungsträger gedeckt sind (siehe auch Zusatzversicherung).
Kostenerstattung
Der PKV-Versicherte reicht Behandlungskostenrechnungen ein. Diese werden von dem PKV-Unternehmen auf Richtigkeit geprüft und an den Versicherten ausgezahlt. Eine Vorleistung des Versicherten wird ausdrücklich nicht empfohlen oder erwartet. Sollte es hier zu Unstimmigkeiten kommen, kann der Versicherte mit dem PKV-Unternehmen eine Leistungsabtretung vereinbaren, was der Direktabrechnung mit dem Leistungserbringer dient.
Kostenerstattungsprinzip
Das Kostenerstattungsprinzip bezeichnet das Verfahren, bei dem der Versicherte die tatsächlichen Behandlungskosten dem PKV-Unternehmen in Rechnung stellt. Diese Kosten bekommt der Versicherte dann von seinem PKV-Unternehmen erstattet. Im Gegensatz zum Sachleistungsprinzip der GKV, bei welcher alle Behandlungen anhand von Fallpauschalen nur pauschal erstattet werden. Der Versicherte erhält keinen Einblick in die Geldströme oder die erbrachten Leistungen.
Krankenhaustagegeldversicherung
Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt dem Versicherten täglich einen festen Betrag während eines Krankenhausaufenthalts, um die finanziellen Auswirkungen der Krankheit zu mildern.
Krankenhauszusatzversicherung
Eine Krankenhauszusatzversicherung deckt zusätzliche Kosten für Krankenhausaufenthalte ab, z. B. für den Anspruch auf ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung.
Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung sichert den Einkommensverlust ab, der bei einer längeren Krankheit durch Arbeitsunfähigkeit entsteht.
L
Leer
M
Leer
N
Notfallbehandlung
Notfallbehandlungen sind medizinische Maßnahmen, die in einer akut notwendigen gesundheitlichen Notlage durchgeführt werden müssen.
O
Leer
P
Pflegepflichtversicherung
Dies ist eine Pflichtversicherung, welche neben der GKV oder PKV geführt wird. Sie deckt alle Leistungen, die neben der akuten Versorgung und Nachsorge anfallen, die in der Krankenversicherung längerfristig oder auf Dauer entstehen. Die Leistungserbringung erfolgt in Pflegestufen von 0 bis 4, je nach individuell festgestelltem Pflegegrad. Hier sind die Leistungen in der GPV (Gesetzliche Pflichtversicherung) und PPV (Private Pflichtversicherung) gesetzlich deckungsgleich. Achtung: Hier sind lediglich 50 % der realen Pflegekosten abgesichert.
Pflegezusatzversicherung
Schließt die Lücken in der GPV (Gesetzliche Pflichtversicherung) und PPV (Private Pflichtversicherung) auf Wunsch bis zu 100 %.
Private Krankenversicherung (PKV)
Die private Krankenversicherung ist eine alternative Absicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Sie richtet sich an Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Arbeitnehmer mit einem bestimmten Einkommen. Im Gegensatz zur GKV erfolgt die Beitragsberechnung in der PKV individuell, basierend auf Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif.
Psychiatrische Behandlungen
Psychiatrische Behandlungen werden in der PKV meist umfassend übernommen, je nach gewähltem Tarif.
Psychotherapie
Psychotherapeutische Behandlungen werden in vielen privaten Krankenversicherungstarifen übernommen, während sie in der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur eingeschränkt verfügbar sind.
Q
Leer
R
Regressansprüche
Regressansprüche bestehen, wenn der Versicherer in den Fällen, in denen ein Dritter für die Krankheit oder den Schaden verantwortlich ist, die ausgezahlten Kosten zurückfordert.
Rehabilitationsmaßnahmen
Rehabilitationsmaßnahmen umfassen medizinische Behandlungen, die darauf abzielen, die gesundheitliche Leistungsfähigkeit nach einer Krankheit oder Verletzung wiederherzustellen.
Restkostenabsicherung
Dient zur Absicherung von Beamten und deren Familienangehörigen mit Beihilfeanspruch. Der Bund und das Land übernimmt gesetzlich Heil- und Behandlungskosten zu einem prozentualen Anteil. Der Beihilfeberechtigte kann die Versorgungslücken je nach Tarif bis zu 100 % schließen.
Risikozuschlag
Der Risikozuschlag muss bei Antragsstellung der PKV ermittelt werden, um bereits bestehende Vorerkrankungen in die gewählten Leistungen gegen Mehrbeitrag einschließen zu können. Darf ausschließlich vor zu Stande kommen des PKV-Vertrages erfolgen und ist nach Abschluss des PKV-Vertrages gesetzlich untersagt. Nur im Bereich der Zusatzversicherung zur GKV sind alternativ auch Leistungsausschlüsse ohne Mehrbeitrag erlaubt.
S
Sachleistungsprinzip
Im Sachleistungsprinzip der GKV, werden alle Behandlungen anhand von Fallpauschalen nur pauschal erstattet. Der Versicherte erhält keinen Einblick in die Geldströme oder die erbrachten Leistungen.
Schwangerschaftsleistungen
Schwangerschaftsleistungen umfassen alle medizinischen Behandlungen und Beratungsdienste, die während der Schwangerschaft und der Geburt in Anspruch genommen werden können.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherte im Krankheitsfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung einspringt. In der PKV kann der Versicherte die Höhe der Selbstbeteiligung wählen, was Einfluss auf die monatlichen Beiträge hat. Eine höhere Selbstbeteiligung führt in der Regel zu niedrigeren Beiträgen.
Stationäre Behandlung
Stationäre Behandlungen umfassen Krankenhausaufenthalte und die dort erbrachten medizinischen Leistungen.
T
Tarif
Ein Tarif in der privaten Krankenversicherung bezeichnet das gewählte Leistungspaket. Tarife unterscheiden sich je nach Versicherer und bieten verschiedene Leistungsstufen an, die von Basisleistungen bis hin zu Luxusleistungen reichen können (z. B. Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, Zahnbehandlungen).
Tarifierung
Tarifierung bezeichnet die Festlegung der Prämienhöhe und der Leistungen eines Versicherungstarifs.
Tarifwechsel
Der Tarifwechsel ist in der PKV eine rechtlich garantierte Option nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz), um ohne Nachteile für den Versicherten in einen günstigeren Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft wechseln zu können. Hierbei dürfen weder neue Gesundheitsfragen, noch Wartezeiten, entstehen.
Transplantationsmedizin
Transplantationsmedizin umfasst medizinische Behandlungen zur Durchführung von Organtransplantationen, diese sind in allen PKV-Tarifen als Standardleistung enthalten.
U
Leer
V
Versicherungsbedingungen
Die Versicherungsbedingungen legen alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in einer Versicherung fest und beschreiben detailliert die Leistungen und Einschränkungen des Tarifs.
Versicherungsbeiträge
Die Versicherungsbeiträge sind die monatlich oder jährlich zu zahlenden Beträge, die der Versicherte an die Versicherungsgesellschaft entrichtet, um den Versicherungsschutz zu erhalten.
Versicherungskonditionen
Versicherungskonditionen sind die spezifischen Bedingungen, die in einem Versicherungsvertrag festgelegt werden, wie z. B. der Beitrag, der Leistungsumfang und die Vertragsdauer.
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Vertrag mit der Versicherung abschließt und für die Beitragszahlung verantwortlich ist.
Versicherungsschein
Der Versicherungsschein ist das Dokument, das den Abschluss einer Versicherung bestätigt und die Bedingungen des Vertrags enthält.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst die Gesamtheit der Leistungen, die eine Versicherung im Falle eines Schadens oder einer Krankheit übernimmt.
Versicherungssumme
Versicherungssummen sind in der PKV in Deutschland nur in streng definierten Teilbereichen erlaubt, wie z. B. Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatzleistungen oder ambulante Psychotherapie. Generelle Summenbegrenzungen der Gesamtleistungen, wie in den USA üblich, sind in Deutschland untersagt.
Versicherungsverhältnis
Das Versicherungsverhältnis bezeichnet den rechtlichen Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherten.
Vorerkrankung
Vorerkrankungen sind gesundheitliche Probleme oder Krankheiten, die bereits vor dem Abschluss der Versicherung bestanden haben. Diese haben direkte Auswirkungen auf den Risikozuschlag vor Abschluss des PKV-Vertrages.
Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen sind präventive Gesundheitschecks, die helfen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen. Diese sind Standardleistungen, welche analog zur GKV, zum Standard bei allen PKV-Unternehmen geworden sind.
W
Wartezeit
Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum, den der Versicherte nach Abschluss der Privaten Krankenversicherung warten muss, bevor bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden können. In der PKV werden die Wartezeiten aufgrund der Vorversicherung in der GKV EU-weit angerechnet und entfallen somit. Ohne solche Vorversicherung ist dies mit Attesten realisierbar.
Wirtschaftlichkeit der Behandlung
Die Wirtschaftlichkeit der Behandlung bezieht sich auf den Aspekt der medizinischen Versorgung, bei dem die Kosten im Verhältnis zur Behandlungseffektivität bewertet werden. In der PKV werden alle Heilmethoden erstattet, die als wirksam oder alternativlos gelten. Die Schulmedizinklausel wurde im Rahmen der PKV bei allen PKV-Unternehmen gesetzlich aufgehoben. Bei alternativer Medizin oder Behandlung sind Summenbegrenzungen marktüblich.
X
Leer
Y
Leer
Z
Zahlungspflicht
Zahlungspflicht bezeichnet die Verpflichtung des Versicherers, die vereinbarten Leistungen gemäß den Versicherungsbedingungen zu erbringen.
Zahnbehandlung
Zahnbehandlungen umfassen alle Maßnahmen zur Pflege und Reparatur der Zähne, von der Zahnreinigung bis zu Zahnersatzleistungen wie Kronen oder Implantaten. Zahnfüllungen aus Gold oder Keramik sind immer enthalten.
Zahnprothesen
Zahnprothesen sind künstliche Zähne, die im Fall von Totalverlust eingesetzt werden, und die immer von der Versicherung übernommen werden.
Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz übernimmt, die nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind. Daher sinnvoll für jeden GKV-Versicherten. Achtung: Hier sind acht Monate Wartezeit sowie Summenbegrenzungen marktüblich.
Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen sind private Versicherungen, die ausschließlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden können. Sie bieten Leistungen, die von der gesetzlichen Versicherung nicht abgedeckt werden, wie z. B. Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Heilpraktiker, Alternativmedizin, Brillen, Medikamente, Krankenhausunterkunft, private Arztbehandlungen im Krankenhaus.
Nutzen Sie Ihre Vorteile!
Gern stehe ich Ihnen für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich noch heute, um mehr über Ihre Möglichkeiten in der Privaten Krankenversicherung zu erfahren. Nutzen Sie Ihre Vorteile noch heute!
Jetzt Kontakt aufnehmen